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Gebrauchsklasse:

Jeder Einbau von Holz in ein Bauwerk wird je nach dem wo es verbaut wird und welche Holzfeuchte es im Gebrauchszustand hat einer Gebrauchsklasse zugeordnet.
Es gibt 5 Gebrauchklassen (GK) die von GK 0 bis GK 5 unterschieden werden. GK 3 wird noch einmal unterteilt in 3.1 und 3.2.

Definition der Gebrauchsklassen:

GK 0    = Das Holz ist zu keinem Zeitpunkt der Witterung ausgesetzt, wird nicht gelegentlich feucht und ist nicht durch Insekten gefährdet
GK 1    = Das Holz ist zu keinem Zeitpunkt der Witterung ausgesetzt, wird nicht gelegentlich feucht und ist durch Insekten gefährdet
GK 2    = Das Holz ist zu keinem Zeitpunkt der Witterung ausgesetzt, wird gelegentlich feucht und ist nicht durch Insekten gefährdet
GK 3.1 = Das Holz ist der Witterung ausgesetzt, hat keinen Erd- oder Süßwasserkontakt, wird kurz nass, Wasser kann ungehindert abtrocknen
GK 3.2 = Das Holz ist der Witterung ausgesetzt, hat keinen Erd- oder Süßwasserkontakt, längere Zeit nass, Wasser kann nur langsam abtrocknen
GK 4    = Das Holz ist der Witterung ausgesetzt, hat zeitweise Erd- oder Süßwasserkontakt, ständig nass
GK 5    = Das Holz ist der Witterung ausgesetzt, dauerhaft Meerwasserkontakt, ständig nass

Definition der Nutzungsklassen

definiert wird die zu erwartende mittlere Holzausgleichsfeuchte im Gebrauchszustand.

NKL 1 = 5 – 15%
NKL 2 = 10 – 20%
NKL 3 = 12 – 24%

Soweit zur Theorie. Wo  finde ich im Bauwerk die Gebrauchsklassen wieder?

GK 0: mit den richtigen Technischen Vorraussetzungen und der Wahl der richtigen Hölzer kann man die Gebrauchsklassen 1-3 zu einer GK 0 machen. GK 0 bedeutet laut DIN 68800-2 das ein chemischer Holzschutz vernachlässigt werden kann. Es ist nicht notwendig jeden Dachstuhl zu imprägnieren. Bei einem unbeheizten und nicht ausgebauten Dachstuhl, wo aber jederzeit die Hölzer kontrollierbar sind, kann ein auf eine imprägnierung verzichtet werden. Es muss aber an sichtbarer Stelle im Dachstuhl ein Hinweis angebracht werden. Bei technisch getrockneten Hölzern kann auf diesen Hinweis verzichtet werden.  Hölzer die eigentlich der GK 3.1 zugeordnet werden können auch durch bauliche Maßnahmen zur GK 0 gezählt werden.

GK 1: Hölzer die durch holzzerstörende Insekten gefährdet sind. Auch hier gilt bei verwendung von technisch getrockneten Vollhölzern, Brettschichtholz und Brettsperrholz können gefährdungen durch holzzerstörende Insekten nicht erwartet werden. Das würde der GK 0 entsprechen

GK 2: Hölzer wie zum Beispiel verbaut als Sparren von Cartorts oder Überdachungen . Hölzer in beheizten Innenräumen. Hölzer eines unausgebauten Dachstuhl wie in GK 0 aber nicht kontrollierbar (keine Verwendung von technisch getrockneten Vollholz).

GK 3.1: Stützen im Außenbereich aber mit ausreichenden Schutz vom Spritzwasser und hoher Möglichkeit abzutrocknen,Holzfassaden hinterlüftet (kann auch bis GK0 verbessert werden mit entsprechnenden Maßnahmen), Fenster, Zäune (Senkrechte Lattung bzw Pfosten)

GK 3.2: Querhölzer an Zäunen, Terrassen (ohne Schmutzanlagerung sonst GK 4), Balkonbrüstungen

GK 4: Alle Bauteile mit dauerhaften Kontakt von Erde oder Süßwasser. Pfosten direkt in die Erde eingeschlagen, Terrassen mit dauerhaften Schmutzanlagerungen. Gefahr durch Moderfäule kann nur mit dem Einsatz von nicht einheimischen Holzsorten oder chem. Holzschutz.

GK 5: Alle Hölzer die ständig im Meer- bzw. Süsswasserkontakt stehen. Bootsstege oder Buhnen usw.

Das Ziel

Bei allen Maßnahmen sollte es das Ziel sein den chemsichen Holzschutz durch den Einsatz von konstruktiven Holzschutzmaßnahmen vorzuziehen. Sprich, erst wenn alle Konstruktive Maßnahmen ausgeschöpft sind sollte auf den chem. Holzschutz zurückgegriffen werden.
Ein tragendes Bauteil bei dem die Grundsätzliche konstruktive Holzschutzmaßnahme nach DIN 68800-2 und die besondere konstruktive Holzschutzmaßnahme nach DIN 68800-2 Abs. 6 eingehalten wurde, kann der Gebrauchsklasse 0 zugeordnet werden.

Bauteile die schon  der grundsätzlichen Holzschutzmaßnahme nicht entsprechen müssen umgehend das Bedenken angemeldet werden und die Konstruktion entsprechend abgeändert werden. Wird in der Planung auch die besondere Holzschutzmaßnahme vernachlässigt sollte den Planern die DIN 68800-2 Abs. 6 als Möglichkeit vorgelegt werden um durch dessen Anwendung auf den chem. Holzschutz verzichten zu können um die GK 0 zu erreichen.

Was sind besondere Holzschutzmaßnahmen?

Generell sind besondere Holzschutzmaßnahmen in den Nutzungsklassen 1 und 2 zu vernachläsigen und ansonsten sollten KVH, BSH und Brettsperrholz mit Holzfeuchte <= 20% eingesetzt werden. Das Holz allseitig vor Insekten schützen. Offene sichtbare Hölzer eines nicht ausgebaut und nicht bezeizten Dachstuhl regelmäßig Kontrollieren. Dabei ist beachten das im Dachraum ein Hinweis dazu angebracht wird. Die Verwendung von Farbkernhölzern (Kiefer, Lärche, Douglasie, Eiche usw. mit einem Splintholzanteil <= 10%).
Für einen besonderen Schutz vor holzzerstörenden Pilzen müssen Hölzer die über den Dachüberstand hinausragen eine Abdeckung erhalten und ausreichend Rücktrocknungsmöglichkeit erhalten. Frei bewitterte Hölzer brauchen genug Spritzwasserschutz und sollten 20% Holzfeuchte Oberflächlich nicht dauerhaft überschreiten. Zur Vermeidung von Rissbildung sind kerngetrennte Vollhölzer mit einem Querschnitt max 16/16cm und BSH 20/20cm zu verwenden. Hirnholz ist abzudecken und technisch getrocknetem Vollholz verwenden.

 

 

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