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VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen

Die VOB ist ein Regelwerk welches von Auftraggebern und Auftragnehmern im Bauwesen erarbeitetet wurde. Die VOB ist kein Gesetz und keine Rechtsverordnung. Soll die VOB Gültigkeit haben so muss sie bei Vertragsabschluß vereinbart und den Vertragsparteien übergeben werden

Die VOB ist in 3 Teilen gegliedert.

VOB/A: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
Diese tritt immer automatisch in Kraft, sobald die öffentliche Hand etwas ausschreibt.

VOB/B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen

Sobald die VOB zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurde steht diese über dem BGB. Die VOB/B ist in 18 Paragraphen unterteilt.

1Art/Umfang der Leistung
2 Vergütung
3 Ausführungsunterlagen
4 Ausführung
5 Ausführungsfristen
6 Behinderung und Unterbrechung der Ausführung
7 Verteilung der Gefahr
8 Kündigung durch d. Auftraggeber
9 Kündigung durch d. Auftragnehmer
10 Haftung der Vertragsparteien
11 Vertragsstrafe
12 Abnahme
13 Gewährleistung,
14 Abrechnung
15 Stundenlohnarbeiten
16 Zahlung
17 Sicherheitsleistung,
18 Streitigkeiten

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